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Unter +43 664 120 83 65 zu folgenden Zeiten:

 

MO: 09:30 - 12:00 Uhr

MI:  09:30 - 12:00 Uhr

FR:  09:30 - 12:00 Uhr

 

26.04.2024 siehe oben!

 

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Öffnungszeiten

TERMINVEREINBARUNG siehe  bitte oben!

 

THERAPIE

Termine ausschließlich nach Vereinbarung!

DA SIND WIR

Therapie

Zentrum

Korneuburg 

Laaer Straße 14/Top 2

2100 Korneuburg

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse? Hier finden Sie

Wissenswertes von A bis Z.

Telerehabilitation - Stärkung der Selbstwirksamkeit

Vorteile der Telerehabilitation:

  • Umfassende Rücksprache, Kontrolle, Beratung und vielfältige Therapie-möglichkeiten OHNE KÖRPERKONTAKT
  • Kontrolle vom gewünschten Therapieverlauf und rasches reagieren bei unerwünschten Abweichungen
  • Ausfüllung von Behandlungslücken
  • Erhöhung der Therapietreue 
  • Auswahl und Anpassung von personalisierten Übungen
  • Erhalt und Verbesserung von langfristigen Rehabilitationsresultaten
Inhalte der Telerehabilitation:
  • Gewissenhafte Anamnese und Dokumentation
  • Vermittlung von therapierelevantem Wissen
  • Regelmäßige Kontrolle zur Entwicklung von Symptomen
  • Auswahl, Kontrolle und Anpassung von personalisierten Übungen
  • Austausch zwischen PatientInnen und TherapeutInnen
  • Informationen zur Entscheidungsfindung
  • Rücksprache bei individuellen Fragen 
  • Beratung und professionelles Feedback
  • Alltagsverhalten analysieren und mögliche Anpassung eruieren
  • Entlastungsübungen erlernen
  • Übungen zur Selbstmobilisation erlernen
  • Anpassung von Hilfsmitteln/Umfeld
  • gezielter Aufbau von Teil-/Vollbelastbarkeit

 

Das können Sie selbst beitragen:

  • Sturzprävention, Koordinationstraining, propriozeptives Training
  • Stabilisationstraining
  • Gezielter Muskelaufbau, Krafttraining 
  • Herz-Kreislauf-Training, Ausdauertraining
  • Folgeschäden, Fehlbelastungen und Chronifizierung vermeiden/reduzieren
  • Vorausschauendes Alltagsverhalten
  • Übungen zur Selbstmobilisation und 
  • Entlastungsübungen durchführen 

 

Der gesetzliche Rahmen ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 Änderung 71/ME

 

Seit Anfang 2019 besteht die gesetzliche Grundlage für die Telerehabilitation, sprich Fern-Therapie z.B. über PC, Tablet oder Smartphone. Konkret wurde im Gesetzestext im § 302 Abs. 1 Z 1a nach dem Wort "Rehabilitation" der Ausdruck "einschließlich der Telerehabilitation" eingefügt. Mit dieser Ergänzung wird erstmals ausdrücklich festgeschrieben, dass Telerehabilitation, als Teil der ambulanten Rehabilitation, zur medizinischen Rehabilitation zählt. Weiter wurde diese nun auch vom Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am 31.03.2020 für zulässig erklärt und sowohl die ÖGK als auch die SVS refundieren hierfür einen Anteil der Kosten.

Einsatz von Telemedizin im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Schlussfolgernd kann somit aus berufsrechtlicher Sicht die Frage hinsichtlich Zulässigkeit des Einsatzes von Telemedizin durch Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste positiv beantwortet werden, dies unter der Maßgabe der Einhaltung fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen (lege artis).

Einsatz von Telemedizin im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
20200331 MTD-Austria; Einsatz von Teleme[...]
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